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Im Falle von Corona-typischen Symptomen haben Schüler die Möglichkeit, einen freiwilligen Schnelltest in der Schule durchzuführen.
Bei minderjährigen Schülern benötigen wir hierzu im Vorfeld die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einwilligungserklärung.
→ Einwilligungserklärung für freiwilligen Corona-Schnelltest ←
Außerdem ist das Dokument auch im Downloadbereich der Homepage unter gleichem Titel zu finden.
Veröffentlicht am 31. August 2022.